Chemikalien-Verbotsverordnung - dekra.de

Bei der Abgabe von giftigen Chemikalien sowie weiteren hochgefährlichen Produkten sind umfangreiche Sorgfaltspflichten zu beachten. So besteht zum Beispiel die Aufzeichnungspflicht zur entsprechenden Dokumentation des Inverkehrbringens von betroffenen Stoffen und Gemischen und die Pflicht zur Qualifikation des involvierten Personals.

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