chronik: Medizinische Versorgung

Ärzte und Sanitätspersonal Den Grundstein für die moderne medizinische Versorgung legte ein Erlaß Maria Theresias aus dem J. 1773, wonach nur Personen ein wundärztliches Gewerbe ausüben dürfen, die ein gültiges Diplom aufweisen können bzw. gelernte chirurgische Gehilfen sind.

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