Der Zollvertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein – …
Dies gilt insbesondere für Landwirtschaftsprodukte, die vom Freihandelsabkommen Schweiz-EWG oder dem EFTA-Abkommen erfasst sind, und den Warenverkehr mit Freihandelspartnern ausserhalb des EWR. Für diese Bereiche gelten weiterhin die schweizerischen Vorschriften.